Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietung Portobello-Automat


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen partyeis.de – Inhaber Ramon Gelon (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung eines Portobello-Automaten (fwip) inkl. Zubehör und Kapseln.


2. Mietgegenstand und Nutzung

2.1 Der Portobello-Automat ist ausschließlich für die Verarbeitung von Original-fwip-Kapseln bestimmt. Die Verwendung von Fremdkapseln ist unzulässig und kann zu Schäden führen.                                                                                                           

2.2 Die verwendeten Kapseln sind mindestens zwei Stunden vor der Verwendung bei exakt −14 °C zu lagern, um die optimale Produktqualität zu gewährleisten. Zusätzlicher Vorrat darf bei −18 °C oder kälter gelagert werden.
2.3 Der Mieter darf den Automaten nicht weitervermieten oder an einen anderen Ort verbringen als den vereinbarten Einsatzort.
2.4 Der Vermieter übernimmt Wartung, Reinigung und Verschleißteile. Der Mieter hat den Automaten pfleglich zu behandeln und Beschädigungen unverzüglich zu melden.


3. Mietpreis und Abrechnung

Der Mietpreis wird individuell im Mietvertrag vereinbart. Die Abrechnung erfolgt per Überweisung spätestens zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Rechnung wird nach Rückgabe erstellt, sobald der Kapselverbrauch feststeht.


4. Lieferung und Rückgabe

4.1 Der Vermieter liefert den Automaten samt Zubehör an und holt ihn nach Mietende wieder ab. Das exakt vom Mieter benötigte Zubehör wird im Mietvertrag festgehalten.
4.2 Der Automat samt Zubehör muss in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben werden. Die Endreinigung übernimmt der Vermieter.                                               

4.3 Alle unbenutzten Kapseln müssen bei der Abholung mit unbeschädigtem Hygienesiegel versehen und im gefrorenen Zustand sein. Ist dies nicht der Fall, werden alle betroffenen Kapseln dem Mieter in Rechnung gestellt.


5. Haftung

5.1 Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters entstehen, haftet der Mieter bis zur Höhe der Reparaturkosten, maximal jedoch bis zu 3.000 EUR.
5.2 Bei Verlust oder Diebstahl des Automaten haftet der Mieter ebenfalls bis zu 3.000 EUR.
5.3 Eine Versicherung ist nicht vorhanden, der Mieter ist nicht verpflichtet, selbst eine abzuschließen.


6. Vertragsschluss

6.1 Die Darstellung der Mietmaschine auf der Website oder in Prospekten stellt kein verbindliches Angebot des Vermieters dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Anfragedes Mieters schriftlich oder in Textform (E-Mail) bestätigt oder die Maschine übergeben wird.
6.2 Anfragen des Mieters können schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgegeben werden. Der Vermieter behält sich vor, diese innerhalb von 7 Tagen anzunehmen oder abzulehnen.


7. Widerrufsrecht und Stornierung

7.1 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine Mitteilung in Textform an den Vermieter.
7.2 Bei Stornierungen nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten folgende Regelungen: bis 14 Tage vor Mietbeginn fallen keine Gebühren an, innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn: wird die gesamte Maschinenmiete fällig.


8. Nutzungspflichten des Mieters

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung zu beachten und die Maschine nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Die Bedienungsanleitung wird nach Vertragsabschluss per Mail zugesandt.                                                                    8.2 Ist bei der Anlieferung der Maschine zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, keine Übergabe möglich (z. B. weil niemand vor Ort ist oder eine falsche Lieferadresse angegeben wurde), kann der Vermieter einen pauschalen Säumniszuschlag sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Fahrtkosten berechnen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
8.3 Kann die Maschine zum vereinbarten Abholtermin aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht übergeben werden (z. B. weil niemand vor Ort ist), kann der Vermieter einen pauschalen Säumniszuschlag sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Fahrtkosten berechnen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.


9. Meldung von Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Defekte unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter zu melden. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Bedienungsanleitung, Diebstahl oder Manipulation entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang gemäß der Haftungsregelung zu tragen.


10. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände einschließlich Zubehör und Verbrauchsmaterialien bleiben Eigentum des Vermieters. Verbrauchsmaterialien (z. B. Becher, Kapseln) gehen erst mit vollständiger Bezahlung und tatsächlichem Verbrauch in das Eigentum des Mieters über.


11. Referenzverwendung

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname, Logo oder Bilder des Maschineneinsatzes zu Referenzzwecken in Print- und Onlinemedien des Vermieters genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform widerrufen werden.


12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist 92507 Nabburg.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.